Allg. Geschäftsbedingungen der ORDIBED GmbH

1. Geltung

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind auf den Geschäftsverkehr mit Unternehmern zugeschnitten.
Mit Konsumenten will ORDIBED nicht in Geschäftsbeziehung treten. Geschäftsbedingungen der Kunden wird widersprochen.

Der Kunde erklärt mit seinem Angebot gleichzeitig, dass sich dieses auf Abschluss eines Geschäfts für sein bereits bestehendes Unternehmen bezieht. Der Kunde verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen in vollem Umfang auch dann gegen sich gelten zu lassen, sollte sich die Erklärung den Abschluss eines Unternehmergeschäftes anzubieten, nach Annahme durch ORDIBED im Nachhinein als unrichtig herausstellen.

2. Angebot, Vertragsabschluss, Preise

Angebote von ORDIBED sind bezüglich Preisen, Mengen, Lieferfristen und Liefermöglichkeiten freibleibend und verstehen sich als Aufforderungen zur Angebotsstellung auf Basis der erteilten Information (des freibleibenden Angebots).

Für die Auftragsannahme, den Umfang der Lieferung und die Lieferfrist sind ausschließlich die schriftlichen Auftragsbestätigungen von ORDIBED maßgebend, die den Kunden auch per E-Mail (ohne qualifizierte Signatur nach dem SignG) zugehen können.

Sämtliche Preise gelten ab Lager der ORDIBED zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer und allfälliger sonstiger Abgaben. Transport-, Speditionskosten und sonstige von Logistikunternehmen an ORDIBED verrechnete Manipulationskosten werden an den Kunden weiterverrechnet.

ORDIBED kann von den Verträgen zurücktreten, wenn hinsichtlich des Kunden zwischenzeitlich Umstände bekannt werden, die eine Zahlungsunfähigkeit möglich erscheinen lassen.

3. Lieferung, Gefahrübergang, Verzug und Höhere Gewalt

Die Lieferung erfolgt ab Lager. Die Gefahr für Untergang, Verlust oder Beschädigung der Ware geht mit Übergabe an das Transportunternehmen (Spediteur und/oder Frachtführer) auf den Kunden über. Dies gilt auch für den Fall, dass die Lieferung mit einem KFZ von ORDIBED erfolgt und zwar ab dem Zeitpunkt der Verladung. ORDIBED hat das Recht die Versandart zu bestimmen und gilt der Versand mit Post, Schiff, Bahn, Flugzeug aber auch mit LKW / KFZ als genehmigt genauso wie die Lieferung mit einem KFZ von ORDIBED.

Bei Überschreitung von Lieferterminen aus Gründen, die in der Sphäre von ORDIBED liegen, hat der Kunde vor Rücktritt eine angemessene, aber jedenfalls 3 Wochen nicht unterschreitende ausdrückliche Nachfrist zu setzen.

Bei Höherer Gewalt ruhen die Lieferpflichten von ORDIBED und sind ORDIBED als auch deren Kunden berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Als Höhere Gewalt sind insbesondere Naturkatastrophen jeder Art, wie Unwetter, Erdbeben, Überschwemmungen, Arbeitskonflikte, Kriegshandlungen, Energie- und Rohstoffmangel, Verkehrs- und Betriebsstörungen anzusehen, ebenfalls Lieferschwierigkeiten von Lieferanten aus den vorgenannten Gründen.

4. Zahlungsbedingungen

Soweit nichts Abweichendes vereinbart, ist die dem Kunden zugegangene Rechnung sofort fällig. Der auf der Rechnung ausgewiesene Betrag ist abzugsfrei – insbesondere ohne Abzug der Spesen des Geldverkehrs, die vom Kunden zu tragen sind – zu entrichten.

Die vereinbarten Preise sind Euro-Preise. Wechselkursveränderungen zu Lasten des Kunden zwischen dem Datum des angenommenen Auftrages bis zur Zahlung sind vom Kunden zu tragen.

Bei Verzug verzinst sich die Forderung gemäß § 456 UGB mit 9,2 Prozent über dem Basiszinssatz und ist ORDIBED berechtigt, jedenfalls pauschale Betreibungskosten in Höhe von € 40,00 zu fordern. Sind die Betreibungskosten höher, können diese in dem in § 1333 Abs 2 ABGB beschriebenen Umfang gefordert werden. Wechsel oder Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen.

5. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum von ORDIBED.

6. Mängelrüge, Gewährleistung und Schadenersatzhaftung

Der Kunde hat Warenmängel bei sonstigem Verlust der Gewährleistung und des Schadenersatzes, der für die Mangelhaftigkeit der Ware selbst besteht, unverzüglich nach Warenannahme schriftlich zu rügen.

Die Haftung gegen ORDIBED aus dem Titel des Schadenersatzes ist mit der Höhe des jeweiligen Kaufpreises begrenzt; wobei für entgangenen Gewinn und Folgeschäden nicht gehaftet wird. Ausgenommen von dieser Beschränkung sind alle Fälle, in denen der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde oder ein Personenschaden verursacht wurde.

Der Kunde haftet aus dem Titel des Schadenersatzes für alle geldwerten Nachteile, die ORDIBED dadurch entstehen, sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass die Erklärung den Abschluss eines Unternehmergeschäftes anzubieten, unrichtig war und der Kunde als Verbraucher abgeschlossen hat. Eine diesbezügliche Irrtumsanfechtung bleibt vorbehalten.

7. Verjährung

Die Verjährungs- und Gewährleistungsfristen für mangelhafte Warenlieferungen und sonstige Leistungen, die von ORDIBED erbracht werden, betragen 6 Monate ab Übergabe der Ware bzw ab Kenntnis des Schadens.

8. Aufrechnungsverbot

Dem Kunden ist es verboten, seine Zahlungsverpflichtungen durch Aufrechnung von Forderungen gegen ORDIBED aufzuheben, es sei denn ORDIBED hat die Forderung des Kunden dem Grunde und der Höhe nach ausdrücklich und schriftlich anerkannt.

9. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Als Erfüllungsort wird der Sitz von ORDIBED vereinbart. Zur Entscheidung aller aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist das für den Sitz der ORDIBED in 1210 Wien sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig.

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN – Kaufrechts.

Sollten einzelne Bestimmungen der AGB oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hierdurch nicht berührt. Es gilt anstelle der unwirksamen Regelung eine solche Regelung als vereinbart, die der unwirksamen Regelung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.

ORDIBED GmbH